Elternbeiträge
Für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Dies erfolgt durch die Stadt Halle (Westf.) und dient der teilweisen Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern. Maßgebend sind (positive) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte. Der Elternbeitrag wird monatlich für 12 Monate im Jahr erhoben.