Elternbeiträge
Für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung wird von den Erziehungsberechtigten entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein monatlicher Beitrag erhoben.
Der Elternbeitrag wird von der Stadt Halle für das örtliche Jugendamt des Kreises Gütersloh erhoben. Grundlage ist die „Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtung für Kinder“ des Kreises Gütersloh in der jeweils gültigen Fassung.